Häufige Fragen zur Psychotherapie

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Psychotherapie – was ist das?

Unter Psychotherapie versteht man eine Patienten-Therapeuten-Interaktion. Der Therapeut hat bis zu seiner Zulassung eine umfangreiche, hohen Standards genügende, Ausbildung absolviert und steht dem Patienten bei der Bewältigung seiner Probleme zur Seite. Zielsetzung einer Behandlung ist es, Verhaltensstörungen oder psychische Beschwerden (die primär psychosozial bedingt sind) mit therapeutischen Mitteln zu lindern oder zu beheben. Vor dem Hintergrund einer Theorie normalen bzw. abnormen Verhaltens erfolgt die Definition klarer persönlicher Therapieziele. Im Zentrum der Interaktion steht verbale Kommunikation, der vertrauensvolle Dialog, zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Lehrbare und erlernbare Techniken sollen dazu führen, dass der Patient neue Denk- und Verhaltensweisen, die sein Wohlbefinden steigern, erprobt und sich aneignet.

Im Psychotherapeutengesetz von 1999 wird Psychotherapie folgendermaßen definiert: “Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“. Als „Störungen mit Krankheitswert“ gelten beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Burnout, Essstörungen, Mobbing, Traumata, Sucht und Zwänge.

Darüber hinaus gibt es psychische Probleme, die nicht als „Störungen mit Krankheitswert“ gelten, etwa Beziehungs- oder Erziehungsprobleme sowie Unzufriedenheit im Beruf. Laut Gesetz stellen die Beratungs- und Therapieangebote für solche Fälle keine anerkannte Psychotherapie dar. Sie können jedoch in Form eines Coachings durchgeführt werden, dessen Kosten der Klient selbst trägt.

Schweigepflicht für Psychotherapeuten?

Im Sinne des Persönlichkeitsrechts des Patienten sind Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten laut Gesetz verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren. Gemäß § 8 Abs. 1 der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer unterliegen Psychotherapeuten der Schweigepflicht über ihre Behandlungsverhältnisse und darüber, was ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patienten – sei es durch diese oder Dritte – anvertraut wurde. Diese Regelung gilt über den Tod des Patienten hinaus.

Dies heißt, dass alle Informationen über meine Patienten und Klienten unter die Schweigepflicht fallen.